Hilfe im Trauerfall
Das Ableben einer nahestehenden Person versetzt Hinterbliebene in eine außergewöhnliche emotionale Lage und dennoch gibt es gerade in dieser für Trauernde sehr belastenden Zeit viele organisatorische Fragen zu klären.
Als ortsansässiges Bestattungsunternehmen aus St. Margarethen im Burgenland stehen wir Ihnen vertrauensvoll zur Seite.
Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht zu den wichtigsten ersten Schritten, die im Sterbensfall zu setzen sind. Falls es einen letzten Willen des Verstorbenen gab und eventuell bereits zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden, teilen Sie uns das bitte mit.
1. Informieren Sie unmittelbar die Rettung oder einen Arzt.
2. Es erfolgt die Feststellung des Todes durch Totenbeschau.
3. Verständigen Sie die Bestattung Ernst.
4. Es werden die Bestattungsart und der Ablauf der Trauerfeier festgelegt.
5. Der Leichnam wird aufgebahrt und bestattet.
Sie erreichen uns 24/7 unter:
Wo ist der Tote verstorben?
TODESFALL ZUHAUSE
Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie bitte umgehend die Rettung oder einen diensthabenden Arzt. Dieser stellt die Todesanzeige aus. Im Anschluss erfolgt die Totenbeschau. Vor dieser dürfen an der verstorbenen Person keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
TODESFALL IM KRANKENHAUS ODER PFLEGEHEIM
Kommt es zu einem Todesfall in einem öffentlichen Krankenaus, wird der Verstorbene in die örtliche Pathologie gebracht und verbleibt dort bis zur Abholung durch das beauftragte Bestattungsunternehmen. Bei einem Sterbefall in einem Pflegeheim erfolgt noch am Tag der Freigabe die Abholung durch ein Bestattungsunternehmen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
TODESFALL AN EINEM ÖFFENTLICHEN ORT
Bei einem Todesfall an einem öffentlichen Ort erfolgt die Verständigung der engsten Angehörigen durch die zuständige Sicherheitsbehörde. Diese kümmert sich auch um die Abholung vom Sterbeort.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
STERNENKINDER
Es ist für Eltern immer ein besonders schwerer Schicksalsschlag, wenn Kinder ihnen vorausgehen. Gerne gestalten wir Ihre Trauerfeier entsprechend Ihren Wünschen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
Was benötigen Sie im Todesfall?
DOKUMENTE IM TODESFALL
Im Todesfall benötigen Sie folgende Dokumente:
⦁ Totenbeschauschein
⦁ Geburtsurkunde
⦁ Staatsbürgerschaftsnachweis
⦁ Meldezettel
⦁ Nachweis des akademischen Grades
⦁ ggf. Heiratsurkunde
⦁ ggf. Scheidungsurteil
⦁ ggf. Versicherungspolizze über eine Bestattungsvorsorge
UNTERLAGEN
Bitte tragen Sie Verträge, Testament und Versicherungspolizzen zusammen.
Für die Parte und Gedenkbilder benötigen wir ein printfähiges Foto.
GRABBEIGABEN
Legen Sie evtl. Grabbeigaben, wie Fotos, Briefe und Zeichnungen o.ä. bereit.
DOKUMENTE FÜR DEN NOTAR
Bitte bringen Sie für die Verlassenschaftsabwicklung folgende Dokumente zum Notar mit:
⦁ Name, Adresse, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
⦁ Standesdokumente
⦁ Staatsbürgerschaftsnachweis des Verstorbenen
⦁ Meldezettel des Verstorbenen
⦁ Testamente, Letztwillige Verfügungen
⦁ evtl. Vormundschaftsdekrete
⦁ Aufstellung über das persönliche Vermögen
⦁ Belege der Ausgaben für das Begräbnis
BEKLEIDUNG
Bereiten Sie bitte die gewünschte Kleidung für den Verstorbenen vor. Dies umfasst Unterwäsche und Oberbekleidung, keine Schuhe!
DATEN ZUR BESTATTUNG
Bitte informieren Sie uns, auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung erfolgen soll.
Was ist nach der Bestattung zu organisieren?
VERSTÄNDIGUNGEN
Einige Stellen werden nach der Anzeige eines Todesfalls automatisch durch das Standesamt verständigt. Folgende Stellen sind darüber hinaus noch zu verständigen:
⦁ Arbeitgeber/Pensionsstelle
⦁ Behörden und Ämter
⦁ Versicherungen
⦁ Geldinstitute
⦁ Pflegegeldstelle
⦁ Rundfunk- und Fernsehgesellschaft
⦁ GIS
⦁ Erwachsenenvertretung (bisher: Sachwalterschaft)
⦁ Hausverwaltung
⦁ Alten- und Pflegeheim
⦁ Religionsgemeinschaften (z.B. Kirchenbeitragsstelle)
⦁ Verein
⦁ Waffenbesitzkarte/Waffenpass
⦁ KFZ- Zulassungsstelle (Ab- bzw. Ummeldung)
⦁ Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
⦁ Kommunikationsanbieter
⦁ Post
⦁ Gas-, Stromanbieter
⦁ Wasserleitungsbetreiber
WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU?
Die Kosten variieren nach Bestattungsart und sind auch von Ihren individuellen Anforderungen abhängig. Gerne beraten wir Sie unverbindlich, auch bereits zu Lebzeiten. Lesen Sie mehr dazu unter Vorsorge.
VERLASSENSCHAFT
Das so genannte Verlassenschaftsverfahren folgt in Österreich auf den Tod einer Person, um die Verlassenschaft vor Gericht an Erben zu übergeben. Dieses umfasst alle Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben übergehen.
Dieses Gerichtsverfahren wird von Notaren durchgeführt, welche vom Bezirksgericht beauftragt wurden. Das Verlassenschaftsverfahren regelt die Vermögensangelegenheiten des Verstorbenen. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Verstorbenen mit einem Einantwortungsbeschluss (oder Einantwortung) an die rechtmäßigen Erben zu übergeben. (Quelle: www.erbrechtsinfo.at)
WELCHE BESTATTUNGSARTEN BIETEN SIE AN?
Die Bestattung Ernst bieten sowohl traditionelle als auch individuelle Bestattungsarten an. Lesen Sie mehr dazu unter Bestattungsarten.
Bestattungsvorsorge
WIE KANN ICH ZU LEBZEITEN FÜR DEN STERBEFALL VORSORGEN?
Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche für Ihre Bestattung bereits zu Lebzeiten festzulegen und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen finanziell. Gerne beraten wir Sie über die zahlreichen Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge.
WAS KOSTET EINE BESTATTUNGSVORSORGE?
Die Kosten für eine Bestattungsvorsorge variieren je nach Alter der zu versichernden Person und der gewünschten Versicherungssumme. Gerne beraten wir Sie dazu in einem unverbindlichen Gespräch.
WELCHE KOSTEN ÜBERNIMMT DIE VERSICHERUNG?
Unser Kooperationspartner WIENER VEREIN übernimmt im Versicherungsfall sämtliche Leistungen des Bestatters im Rahmen der Versicherungssumme einschließlich der Gewinnanteile.
Bereiten Sie nach einem Sterbefall bitte Folgendes vor:
Totenbeschauschein
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Meldezettel
Nachweis des akademischen Grades
Heiratsurkunde
Scheidungsurteil
Versicherungspolizze über eine Bestattungsvorsorge
Kleidung mit Unterwäsche
eventuell Grabbeigaben
Sorgen Sie vor
Versicherungen schließen wir für eine Vielzahl an Situationen in unserem Leben ab. Doch für den Fall des Ablebens trifft das bei den wenigsten zu. Durch eine Bestattungsvorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten Ihre Bestattungswünsche festlegen und dabei Ihre Angehörigen sowohl organisatorisch als auch finanziell im Todesfall entlasten. Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne über die vielfältigen Optionen der Bestattungsvorsorge.
Vertrauensvolle Beratung
Diskret und vertrauensvoll stehen wir Ihnen im Trauerfall rund um die Uhr zur Seite.